Leistungskonzept Chemie
Das komplette Leistungskonzept finden Sie bald hier.
Im Folgenden stellen wir unsere Grundzüge dar.
Grundlage der Leistungsbeurteilung von Schülerinnen und Schülern im Unterrichtsfach Chemie sind die in der Fachkonferenz Chemie auf der Basis des Kernlehrplans (KLP, für die Sekundarstufe I und II), des Schulgesetzes und der APO-SI getroffenen Vereinbarungen.
1. Sekundarstufe I:
Für das Unterrichtsfach Chemie als Bestandteil des Lernbereichs Naturwissenschaften gilt, dass in der Sekundarstufe I keine Klassenarbeiten, Lernstandserhebungen oder Klausuren zur Notenfindung vorgesehen sind. Die Leistungsbewertung erfolgt daher ausschließlich aufgrund der Leistungen im Bereich „Sonstige Mitarbeit“ und bezieht sich auf die im Unterricht erworbenen Kompetenzen.
1.1 Bestandteile der Sonstigen Mitarbeit
Gegenstand der Leistungsbewertung sind alle im Kapitel 3 des KLP aufgeführten Kompetenzen, also sowohl die konzeptbezogenen als auch die prozessbezogenen Kompetenzen, die beide den gleichen Stellenwert zugewiesen bekommen.
mündliche Beiträge zum Unterricht, also etwa
- Hypothesenbildung, Lösungsvorschläge, Darstellen von fachlichen Zusammenhängen oder Bewerten von Ergebnissen
- Analyse und Interpretation von Texten, Graphiken oder Diagrammen
- qualitatives und quantitatives Beschreiben von Sachverhalten unter korrekter Verwendung der Fachsprache
- Erstellen und Vortragen eines Referates
- Beiträge zur gemeinsamen Gruppenarbeit
- Planung und Durchführung eines Experimentes
- Kritischer Umgang mit Modellen
- Verwendung der Fachsprache
- schriftliche Beiträge, also etwa
- kurze schriftliche Übungen
- selbstständige Planung, Durchführung und Auswertung von Experimenten
- Erstellen von Produkten wie Dokumentationen zu Aufgaben, Untersuchungen und Experimenten, Präsentationen, Protokolle, Lernplakate, Modelle
- Führung eines Heftes, Lerntagebuchs oder Portfolios
- praktische Beiträge zum Unterricht, also etwa
- Verhalten beim Experimentieren, Grad der Selbständigkeit
- Beachtung der Experimentierregeln, Genauigkeit bei der Durchführung
- Einhaltung der Sicherheitsvorschriften
- Aufräumen, Reinigen der Experimentiergeräte
2. Sekundarstufe II:
In der Sekundarstufe II kann das Fach Chemie als schriftliches Fach belegt werden. Die in der Sekundarstufe I ausschließlich zur Leistungsbewertung herangezogene Sonstige Mitarbeit hat dann den gleichen Stellenwert wie die Klausuren (jeweils 50 %), bei mündlicher Belegung ist sie alleinige Bewertungsgrundlage.
2.1 Bestandteile der Sonstigen Mitarbeit
Diesem Beurteilungsbereich zugehörig sind alle Leistungen, die der Schüler bzw. die Schülerin im Zusammenhang mit dem Unterricht mit Ausnahme der Klausuren und der Facharbeit erbringt. Das sind, wie bereits den Ausführungen zur Leistungsbeurteilung in der Sekundarstufe I zu entnehmen ist, die Bereiche der
- mündlichen Beiträge
- schriftlichen Beiträge
- praktischen Beiträge
Im Verlauf der Oberstufe werden die Aufgaben umfangreicher und komplexer. Von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II erwartet, dass sie zunehmend selbstständig und unter Verwendung der Fachsprache
- die in den Inhaltsfeldern erworbenen Kompetenzen auf die Basiskonzepte des Faches anwenden
- bekannte Inhalte, Ergebnisse und Methoden auf neue Problemstellungen übertragen
- Hypothesen bilden und zielgerichtet experimentell überprüfen
- Beiträge anderer aufnehmen, beurteilen und weiterentwickeln
- sich in die Denkweisen anderer einfinden
- Aufgaben wie Gesprächsleitung, Protokollführung, Berichterstattung übernehmen
- Informationen beschaffen, darstellen und auswerten
- anspruchsvolle (experimentelle) Gruppenarbeiten organisieren und durchführen und angemessen dokumentieren
- Aufgaben wie Gesprächsleitung, Protokollführung, Berichterstattung übernehmen
2.2 Klausuren
Wird das Fach Chemie als schriftliches Fach in der Gymnasialen Oberstufe belegt, schreiben die Schülerinnen und Schüler Klausuren, deren Anzahl und Dauer wie folgt festgelegt sind:
Halbjahr | Grundkurs | Leistungskurs | Hinweise | ||
Anzahl | Dauer[min] | Anzahl | Dauer[min] | ||
EF.1 | 1 | 90 | - |
- | |
EF.2 | 2 | 90 | - |
- | |
Q1.1 | 2 | 90 | 2 |
135 |
Die 1. Klausur kann durch eine Facharbeit ersetzt werden. |
Q1.2 | 2 | 90 | 2 |
135 | |
Q2.1 | 2 | 135 | 2 |
180 | |
Q2.2 | 1 | 135 | 1 |
4,25 h |