Inklusion am Gymnasium

Inklusion in einem weit gefassten Verständnis bedeutet die Wertschätzung von Verschiedenheit und Individualität in allen schulischen Arbeitsfeldern. Inklusion in diesem Sinne heißt, die Unterschiedlichkeit der Menschen als Herausforderung und zugleich als Chance für die Bildung und Erziehung junger Menschen an einem Gymnasium zu sehen. Konkret bedeutet dies, allen Schülerinnen und Schüler, die an unserer Schule aufgenommen werden, die an unserer Schulform mit ihren spezifischen Gegebenheiten best mögliche Förderung zukommen zu lassen. Dies schließt auch diejenigen ein, die als Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf am GAT lernen.
Trotz der Bemühungen von Seiten aller am Erziehungsprozess Beteiligten gibt es Kinder, für die ein Wechsel oder die direkte Aufnahme an eine Förderschule sinnvoll sein kann. Wenn bei Kindern mit einem Förderschwerpunkt immer deutlicher wird, dass sie trotz immenser Anstrengungen an Grenzen geraten und somit ein Leidensdruck bei den Kindern entsteht, ist ein Wechsel an eine Förderschule eine mögliche Option. Auch benötigen manche Kinder eine intensivere Betreuung, z.B. durch eine kontinuierliche sonderpädagogische Unterstützung in einem kleineren Klassenverband. Diese Entscheidungen werden mit den Eltern gemeinsam getroffen.

Die Situation am GAT

In unserem Handeln streben wir folgende pädagogische Prinzipien der inklusiven Schule an:

  • kooperative Lernformen und individualisiertes Lernen
  • Barrierefreiheit
  • Ausbau einer Schulkultur des "Willkommen-Seins" aller Beteiligten
  • Nutzung der allgemein- und sonderpädagogischen Kräfte zur Förderplanung
  • Förderung eines Klimas der gegenseitigen Anerkennung und der Akzeptanz individueller Stärken und Schwächen
  • enge Vernetzung mit außerschulischen Partnern
  • Einbindung und enge Zusammenarbeit mit Schulbegleitern

Das Gymnasium Zum Altenforst Troisdorf (GAT) ist eines von zwei Gymnasien in Troisdorf. Als einziges Gymnasium im rechtsheinischen Rhein-Sieg Kreis ist es MINTec zertifizierte Schule und bietet darüber hinaus einen bilingualen Zweig Englisch sowie alternativ dazu Profilklassen an. Schwerpunkt im Schulprogramm sind vor allem die Stärkung von Verantwortung für sich und die Gemeinschaft, was durch die GutDrauf Zertifizierung, das Präventionskonzept und die vielfältigen Möglichkeiten der Beteiligung an Schulleben und Wettbewerben ermöglicht wird.

Das Unterrichtskonzept ist darauf angelegt, die Schüler zur Selbstständigkeit auszubilden, unter anderem mit Arbeitsplänen, digital bereitgestelltem Material und grundsätzlich kooperativen und selbstständigen Lernphasen. Ziel ist es, jeden Schüler bestmöglich nach seinen Begabungen zu fördern und ihm das Erreichen des Lernzieles zu ermöglichen. Das GAT ist eine gebundene Ganztagsschule mit 60 Minuten-Stunden und mindestens 10 Minuten Pausen zwischen den Stunden.

Die Räume sind vollständig mit Präsentationsmedien ausgerüstet, der Unterricht und die Zusammenarbeit der Lehrkräfte wird durch digitale Plattformen (moodle, Office 365) unterstützt. Eine leistungsfähige Serverarchitektur ermöglicht die Nutzung des Schulnetzes, die WLAN Anbindung wird derzeit ausgebaut.

Die bauliche Ausstattung des GAT ist weitgehend barrierefrei, ein Aufzug, Rampen und selbstöffnende Türen ermöglichen auch Rollstuhlfahrern freie Bewegung zum und im Gebäude, selbstverständlich auch zu den Toiletten. Die Räume sind teilweise mit Schallschutz (z.B. Teppichboden und Schallschutzplatten) ausgerüstet. Die Klassen besitzen keine Nebenräume zur räumlichen Differenzierung von Lerngruppen.

Wir sammeln seit etwa fünf Jahren Erfahrungen mit Schülern, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben. Auf unserem weiteren Weg sind wir jedoch auf die Unterstützung aller Mitglieder der Schulgemeinschaft und ihre Bereitschaft, sich auf die Herausforderungen inklusiver Bildung einzulassen, angewiesen. Grundsätzlich können in allen Klassen unserer Schule Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf sein. Uns ist es wichtig, im Gemeinsamen Lernen soziales Verhalten zu fördern, indem Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen miteinander lernen. Je nach Leistungsvermögen arbeiten die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit dem Unterrichtsmaterial der Regelschulkinder oder erhalten differenzierte Materialien.

Das Unterrichtskonzept ist darauf ausgerichtet, jedem Schüler, unabhängig vom festgestellten Förderbedarf, zu ermöglichen, individuell die Lernziele zu erreichen. Hierzu werden zunehmend die Selbstständigkeit fördernde Materialien und Methoden eingesetzt und kooperative Arbeitsformen eingeübt. Lernzeiten sind in den Stundenplan integriert. Weitere äußere Unterstützungsangebote sind Silentien in den Mittagspausen und die Kooperation mit dem Chancenwerk. Die Klassenteams beraten regelmäßig über die Situation in der Klasse und werden dabei ggf. von der Sonderschullehrerin unterstützt.

Die personellen Bedingungen der Inklusion richten sich nach dem Bedarf. Derzeit ist eine Förderschullehrerin für die Kinder mit nach AOSF festgestellten Förderbedarf stundenweise ans GAT abgeordnet. Weitere personelle Ressourcen gibt es derzeit nicht. Die regulären Lehrkräfte haben zum Teil bereits Erfahrung im Umgang mit Nachteilsausgleich, individualisierendem Unterricht, dem Einsatz von Schulbegleitern und der Beratung von Eltern. Eine Schulentwicklungs-AG mit Beteiligung der Eltern begleitet die Entwicklung des Inklusionsgedankens am Gymnasium Zum Altenforst. Geleitet wird diese AG von einer Lehrkraft, die als Inklusionsbeauftragte mit der Koordination rund um die Inklusion beauftragt ist.

Das Gymnasium Zum Altenforst hat derzeit zwei Sprachförderklassen mit zusammen 40 Schülerinnen und Schülern von 12 – 18 Jahren eingerichtet. Es verfügt hier über gut ausgebildete erfahrene Lehrkräfte und ausgereifte Konzepte.

Unser Grundsatz und unser Leitbild sind dabei, dass eine inklusive Schule nur gelingen kann, wenn sich die Arbeit in der Schule verändert, das heißt ganz konkret: Zu Lehrern und Lehrerinnen müssen Sonderpädagogen, Integrationshelfer, Schulsozialarbeiter und externe Berater, wie Therapeuten oder das Jugendamt hinzukommen. Das Arbeitsfeld Schule wird sich dabei langfristig öffnen für eine noch engere Zusammenarbeit in Teams bestehend aus schulischen und außerschulischen Partnern. Dabei soll immer ein offener Austausch und kooperatives Handeln angestrebt werden, in dem Eltern, Fachleute und Lehrer sich als Partner mit ihren erworbenen Kompetenzen gegenseitig ergänzen.
Das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf, die aufgrund ihrer individuellen Art auf unterschiedliche Weise lernen, spiegelt unsere Haltung des Respekts, der Wertschätzung und der Offenheit gegenüber allen Kindern wider.

Inklusion an Gymnasien in NRW – die Vorgaben der Landesregierung


Im Jahre 2008 ratifizierte der Bundestag die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Damit verändert sich auch für das deutsche Schulwesen die Sichtweise, mit der behinderte Kinder unterrichtet werden. Inklusion bedeutet generell, die Vielfalt aller Menschen als Bereicherung zu erleben und ihre prinzipielle Zugehörigkeit zur Gesellschaft zu verwirklichen – und zwar unabhängig vom finanziellen Status, der Herkunft, dem Geschlecht, sexueller Orientierung, Kultur, Behinderung oder anderen Faktoren.
Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz (SCHRÄG) sind seit Ende 2013 die rechtlichen Voraussetzungen für schulische Inklusion in NRW geregelt. Danach gibt es ein gesetzlich verankertes Recht auf gemeinsames Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf. Zudem soll Schritt für Schritt die Etikettierung von Schülerinnen und Schülern im Bereich der Lern- und Entwicklungsbedarfe (Förderschwerpunkte Lernen und sozial-emotionale Entwicklung) abgeschafft werden.

Förderschwerpunkte

Häufig gibt es „emotional-sozialen“ Unterstützungsbedarf. Zum Beispiel können bei einem Kind Probleme im Bereich der Aufmerksamkeit vorliegen oder eine Diagnose im „Autismus-Spektrum“ gestellt worden sein. Darüber hinaus gibt es Kinder, die Probleme im Bereich des Sehens, Hörens oder der körperlich-motorischen Entwicklung haben, also vielleicht ein Hilfsmittel, wie ein Hörgerät oder einen Rollstuhl benötigen. Diese Kinder werden meist zielgleich, d.h. nach den Richtlinien des Gymnasiums, unterrichtet.
Außerdem gibt es die Unterstützungsbedarfe Lernen, Geistige Entwicklung und Sprache, die zieldifferent unterrichtet werden. Das bedeutet, dass sie nach den Lehrplänen ihres Unterstützungsbedarfes unterrichtet werden und sie entsprechend diesen Abschluss machen.
Grundsätzlich besteht weiterhin der Unterschied zwischen zielgleicher und zieldifferenter Förderung.
Zieldifferente Förderung: Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf werden in Einzelintegration oder einer integrativen Lerngruppe gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern gefördert, ohne dass in jedem Fall das Erreichen des gymnasialen Abschlusses angestrebt wird. So werden beispielsweise Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen nach dieses Förderschwerpunktes unterrichtet.
Zielgleiche Förderung: Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf, die eine gymnasiale oder eine eingeschränkte gymnasiale Empfehlung beim Übergang von der Grundschule zur weiter führenden Schule haben, werden nach den Richtlinien des Gymnasiums gefördert. Je nach individuellem Förderbedarf kommen dabei unterschiedliche Formen des Nachteilsausgleichs zum Tragen.

Informationen zum Nachteilsausgleich (NTA)

Ein Nachteilsausgleich steht grundsätzlich Schülerinnen und Schülern zu, bei denen eine (oder mehrere) der folgenden dauerhaften Beeinträchtigungen vorliegen und die zielgleich unterrichtet werden, also den Abschluss der allgemeinen Schule anstreben.

  • Autismus-Spektrumstörung
  • LRS/Legasthenie (von Klasse 7-9 nur in besonders begründeten Einzelfällen, falls eine vorherige Therapie bis Klasse 6 nicht den erwünschten Erfolg erbracht hat)
  • Schwerhörigkeit, Taubheit oder Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung
  • Sehbeeinträchtigung (Blindheit, andere visuelle Funktionsbeeinträchtigungen).

Sie können einen Nachteilsausgleich beantragen, indem Sie:

  • einen formlosen Antrag per Post oder per E-Mail an die Schulleitung stellen (muss jährlich neu beantragt werden!)
  • und ein fachärztliches Attest einreichen (wenn ein AO-SF vorliegt, fällt ein fachärztliches Attest weg!)

WICHTIG: Über Ausgestaltung und Form des Nachteilsausgleiches entscheidet die Schulleitung auf Vorschlag einer entsprechenden Klassenkonferenz. Grundsätzlich ist es aber immer sinnvoll im Vorfeld die Schulleitung, das zuständige Klassenlehrerteam oder Sonderpädagogen zu kontaktieren, um sich in einem persönlichen Gespräch beraten zu lassen.

Kommende Termine

12. Dez. 2024;

Begehung Sekretariat 3. Arbeitsplatz
17. Dez. 2024;

Weihnachtskonzert
19. Dez. 2024;

Sport- / Spielefest
20. Dez. 2024;

Gottesdienst
20. Dez. 2024;

Q2 Ende 1. Hj.
23. Dez. 2024;

Weihnachtsferien

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