Leistungskonzept Pädagogik

Als reines „Oberstufenfach“ ergibt sich die Grundlage der Leistungsbewertung im Unterrichtsfach Pädagogik bzw. Erziehungswissenschaft aus den entsprechenden Bestimmungen der Allgemeinen Schulordnung (§§ 21 bis 23). Für das Verfahren der Leistungsbewertung gelten die §§ 13 bis 17 der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt).

Die Kriterien zur Leistungsbewertung sind orientiert an den Ausführungen zur Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung im Kernlehrplan.

Leistungsbewertungen sind ein kontinuierlicher Prozess. Bewertet werden alle von Schülerinnen und Schülern im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen. Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Leistungsbewertung setzt voraus, dass die Schülerinnen und Schüler im Unterricht Gelegenheit hatten, die entsprechenden Anforderungen in Umfang und Anspruch kennen zu lernen und sich auf diese vorzubereiten.  

Bewertet werden der Umfang der Kenntnisse, die methodische Selbstständigkeit in ihrer Anwendung sowie die sachgemäße schriftliche und mündliche Darstellung. Bei der schriftlichen und mündlichen Darstellung ist auf sachliche und sprachliche Richtigkeit, auf fachsprachliche Korrektheit, auf gedankliche Klarheit und auf eine der Aufgabenstellung angemessene Ausdrucksweise zu achten. Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache werden nach § 13 (6) APO -GOSt bewertet.  

Die Anforderungen orientieren sich an den in den Richtlinien genannten Anforderungsbereichen, eine Übersicht der Operatoren und eine entsprechende, kurze Erläuterung findet sich in den Fachbüchern.  

Die Gesamtnote setzt sich aus der „Sonstigen Mitarbeit“ und ggf. den Klausurnoten zusammen. Dabei besitzen die Klausuren laut Maßgabe der Richtlinien und Lehrpläne des Faches Pädagogik/Erziehungswissenschaft den gleichen Stellenwert wie die Sonstige Mitarbeit. Sollte ein Schüler das Fach nicht schriftlich belegt haben, so zählt in seinem Fall selbstverständlich ausschließlich der Bereich der „Sonstigen Mitarbeit“.  

Bewertungsbereich „Klausuren“

Zu jeder Klausur wird ein detaillierter Erwartungshorizont erstellt, um den Schülern ihre erbrachte Leistung und etwaige Lücken transparent zu machen. Auf diese Weise wird die Notengebung nachvollziehbar und der Schüler lernt seine eigene Leistung zu bewerten sowie evtl. bestehende Schwachpunkte zielgerichtet zu beheben.  

Der Punktespiegel der Klausuren entspricht dem des Zentralabiturs

In den Klausuren werden drei Anforderungsbereiche abgefragt

Hinweise zu Aufgabenstellung, Korrektur und Bewertung von Klausuren/Facharbeiten  

Klausuren wie Facharbeiten sind so anzulegen, dass die Schülerinnen und Schüler pädagogische Sachkenntnisse, fachliche Fähigkeiten und methodische Fertigkeiten nachweisen.  

Jahrgangsstufe EF

Eine Klausur im ersten Halbjahr (90 Min.)
Zwei Klausuren im zweiten Halbjahr (90 Min.)

In der Jahrgangsstufe EF kann sich bereits mit der Wiedergabe von Fachkenntnissen und Fachmethoden ein hoher Leistungsanspruch verbinden. Die exakte Reproduktion solcher Kenntnisse sollte daher bei den schriftlichen Formen der Leistungsüberprüfung einen hohen Stellenwert haben. Die sachgerechte Beschreibung und Erörterung von Erziehungsphänomenen und Methoden wissenschaftspropädeutischen Arbeitens in angemessener Fachterminologie (z. B. bei Fallstudien) und die beschreibende Darstellung von theoretischen Zusammenhängen stellen eine anspruchsvolle Leistung dar. Gleichwohl ist auch bereits die eigenständige Problematisierung und Wertung in der Phase der Einführung und Vermittlung von Grundkenntnissen anzubahnen.  

Hierüber soll am Ende der EF eine grundlegende Operatorenkompetenz in den spezifischen pädagogischen Anforderungsbereichen ermöglicht werden.  

Jahrgangsstufe Q1  

Zwei Klausuren pro Halbjahr (Q1.I. 120 Min., Q1.II. 135 Min.)

In der Jahrgangsstufe Q1 ist bei der Leistungsbewertung insbesondere zu berücksichtigen, dass sich einerseits die Analyse auf komplexere Erziehungsphänomene richtet, dass andererseits der wachsende Anspruch besteht, verschiedenartige, auch zurückliegende Kenntnisse für die Analyse zu reorganisieren. Die Ansprüche an die Kompetenz der Schülerinnen und Schüler, pädagogische Sachverhalte zu beurteilen, sind zu steigern. Die begründete Darstellung von Handlungsperspektiven und die argumentative Entwicklung von pädagogischen Werturteilen müssen zunehmend eingefordert werden.  

Jahrgangsstufe Q2  

Zwei Klausuren im 1. Halbjahr (135 Min.)
Eine Klausur im 2. Halbjahr (180 Min. plus 30 Min. Auswahlzeit) (Abivorklausur)  

In der Jahrgangsstufe Q2 müssen die Schülerinnen und Schüler bei der Bearbeitung von Themen zunehmend vertiefte Kenntnisse reorganisieren und Theoriezusammenhänge aufzeigen. Das Gelingen umfassender Reorganisationsleistungen ist ein wichtiger Maßstab für die Bewertung. Die beurteilende Reflexion muss sich auf der Basis sicher beherrschter Fachterminologie bewegen, wenn eine gute Leistung erreicht werden soll. Monokausale Erklärungen und rezepthafte Werturteile (etwa bei der Bearbeitung von Fallstudien) fallen bei der Beurteilung negativ ins Gewicht. In Anbetracht des wachsenden Komplexitätsgrades im fachspezifischen Verständnis in der Jahrgangsstufe Q2 ist größere Selbstständigkeit und u. U. freiere Bearbeitung der Aufgabenstellung zu erwarten, bei der die Schülerinnen und Schüler vor allem eigene Ordnungsvorstellungen und Kategorien der Systematisierung in die Themenbearbeitung einbringen.  

Grundsätze zur Korrektur  

Die Korrektur einer Klausur setzt sich zusammen aus den Unterstreichungen im Schülertext, die einen Fehler genau lokalisieren, den Korrekturzeichen und Anmerkungen am Seitenrand und dem Gutachten bzw. der Bepunktung nach aufgelisteten Bewertungskriterien.  

Die Korrektur dient dazu, die Vorzüge und Mängel einer Arbeit zu verdeutlichen. Sie bezieht sich analog zu den Vorgaben des Zentralabiturs sowohl auf eine Verstehensleistung, die zu 80% in die Gesamtleistung einfließt, als auch auf eine Darstellungsleistung, die mit 20% zur Gesamtnote beiträgt. Die Schülerleistung in Klausuren wird mit ausreichend bewertet, wenn annähernd die Hälfte der erwarteten Gesamtpunktzahl bzw. die Hälfte der zu erwartenden Leistung erreicht wurde. Die übrigen Notenstufen werden in einem linearen Verfahren, d.h. in gleichen Abständen festgelegt und orientieren sich an den Vorgaben für das Abitur.  

Facharbeit  

Die Facharbeit ersetzt die erste Klausur in Q1 zweites Halbjahr. Die Facharbeit ist eine umfangreichere schriftliche Hausarbeit von acht bis zwölf Seiten. Sie ist selbstständig zu verfassen. Mit Facharbeiten kann in besonderer Weise das selbstständige Arbeiten eingeübt werden. Sie dienen der Überprüfung, inwieweit im Rahmen eines Kursthemas oder eines Projekts eine vertiefte Problemstellung bearbeitet und sprachlich angemessen schriftlich dargestellt wird. Bei der Facharbeit handelt es sich um eine komplexe Arbeitsform, die die Anwendung von methodischen Teilfähigkeiten in einem angemessen vielschichtigen Zusammenspiel möglich und notwendig macht.  

Die Facharbeit wird nach vorher thematisierten Kriterien in einer ausführlichen schriftlichen Bewertung (im Sinne eines Erwartungshorizonts bei Klausuren) beurteilt.  

Bewertungsbereich „Sonstige Mitarbeit“

Die Sonstige Mitarbeit setzt sich aus folgenden Teilleistungen zusammen:

  • Mündliche Mitarbeit
  • Praktische Arbeiten wie Portfolios o.ä.
  • Zusatzleistungen wie ggf. Präsentationen/Referate

Selbstverständlich können sich diese Bereiche der Leistungsbewertung in ihrer Gewichtung in den einzelnen Unterrichtsreihen verschieben. In jedem Fall besitzt aber die mündliche Mitarbeit bei der Notenfindung der „Sonstigen Mitarbeit“ die zentrale Bedeutung und sie wird daher stets am stärksten gewichtet.

Teilleistung: Mündliche Mitarbeit

Erläuterungen: 

  • Einzelbeiträge in unterschiedlichen Unterrichtszusammenhängen  
  • Vortrag von Hausaufgaben, Arbeitsergebnissen und Zusammenfassungen  
  • Transfer von Ergebnissen und Methoden  
  • Beteiligung bei der Diskussion von gesellschaftlich relevanten Problemen  
  • Finden und Begründen von Lösungsvorschlägen

Teilleistung: Praktische Arbeiten
Erläuterungen:  

  • Beobachtung und Dokumentation pädagogischer Situationen im Alltag  
  • Durchführung und Auswertung von Umfragen und Interviews  
  • Fotodokumentationen  
  • Erstellen von Modellen  
  • ggf. Vorbereitung und Durchführung eines Schülerexperiments  
  • ggf. Arbeit in Institutionen 

Teilleistung: Zusatzleistungen wie ggf. Präsentationen/Referate

Erläuterungen: 

  • Vermittlung von notwendigen oder zusätzlichen erziehungswissenschaftlich relevanten       Informationen  
  • Recherche und Aufbereitung von Hintergrundinformationen zu einem speziellen Thema  
  • Präsentation von Ergebnissen kooperativer Arbeitsphasen mittels geeigneter Medien

Leistungen und Verhalten im Rahmen selbständiger Arbeitsphasen  

Im Rahmen selbständiger Arbeitsphasen (wie z. B. Einzel-, Partner- oder Gruppenarbeiten und Projektarbeiten) wird auch eine individuelle Leistung erkennbar. Diese wird ermittelt durch die kriteriengeleitete Beobachtung durch die Lehrperson und/oder die anschließende kriteriengeleitete Bewertung der Präsentation.  

Die Gesamtbewertung ist gewöhnlich prozess- und ergebnisorientiert.  

Folgende Kriterien können z.B. herangezogen werden – Erweiterungen und Abänderungen sind im Hinblick auf die Anforderungen und die erwarteten Leistungen möglich:

 

Kommende Termine

28. Nov. 2024;

Schülerrat
28. Nov. 2024;

Steuergruppe
29. Nov. 2024;

Infoabend 6 Profile
30. Nov. 2024;

Tag der offenen Tür
02. Dez. 2024;

Ausgleichstag TdoT
05. Dez. 2024;

Vorlesewettbewerb

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