Leistungskonzept Katholische Religion
Leistungsbewertung und Kompetenzüberprüfung in der SI
Rechtlich verbindliche Grundsätze der Leistungsbewertung und Kompetenzüberprüfung
Das Fach Katholische Religionslehre wird als ordentliches und somit versetzungsrelevantes Unterrichtsfach benotet. Die Grundlage für die Leistungsbewertung sind § 48 SchulG, § 6 APO-SI und Kapitel 3 des Kernlehrplans Katholische Religionslehre (Gymnasium Sek I).
Da im Pflichtunterricht des Faches Katholische Religionslehre in der Sekundarstufe I keine Klassenarbeiten und Lernstandserhebungen vorgesehen sind, erfolgt die Leistungsbewertung ausschließlich im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“. Dabei bezieht sich die Leistungsbewertung insgesamt auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen und nutzt unterschiedliche Formen der Lernerfolgsüberprüfung.
Die im Fach Katholische Religionslehre angestrebten Kompetenzen umfassen auch Werturteile, Haltungen und Verhaltensweisen, die sich einer unmittelbaren Lernerfolgskontrolle entziehen. Eine Glaubenshaltung der Schülerinnen und Schüler soll vom Religionsunterricht ermöglicht werden, darf aber nicht vorausgesetzt oder gefordert werden. Dies bedeutet, dass die Leistungsbewertung im Religionsunterricht unabhängig von der Glaubensentscheidung der Schülerinnen und Schüler zu erfolgen hat.
Im Sinne der Orientierung an den formulierten Anforderungen sind grundsätzlich alle ausgewiesenen Kompetenzbereiche (Sachkompetenz, Methodenkompetenz, Urteilskompetenz und Handlungskompetenz) bei der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen. Aufgabenstellungen schriftlicher, mündlicher und ggf. praktischer Art sollen deshalb darauf ausgerichtet sein, die Erreichung der ausgeführten Kompetenzerwartungen zu überprüfen.
Ein isoliertes, lediglich auf Reproduktion angelegtes Abfragen einzelner Daten und Sachverhalte kann dabei den zuvor formulierten Ansprüchen an die Leistungsfeststellung nicht gerecht werden.
Im Fach katholische Religionslehre kommen im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ sowohl schriftliche als auch mündliche Formen der Leistungsüberprüfung zum Tragen. Dabei ist im Verlauf der Sekundarstufe I durch eine geeignete Vorbereitung sicherzustellen, dass eine Anschlussfähigkeit für die Überprüfungsformen der gymnasialen Oberstufe gegeben ist.
Leistungsbewertung und Kompetenzüberprüfung in der SII
Auf der Grundlage von §48 SchulG, §13 f. APG-GOSt sowie des Kernlehrplans hat die Fachkonferenz im Einklang mit dem entsprechenden
Der besondere Charakter des Faches Katholische Religionslehre als ordentliches Unterrichtsfach besteht in der mitunter spannungsvollen Beziehung zwischen den persönlichen Überzeugungen der Schülerin bzw. jedes Schülers und der Wissensvermittlung und intellektuellen Reflexion darüber, die im Unterricht ermöglicht werden. Im katholischen Religionsunterricht werden ausschließlich Leistungen und niemals der persönliche Glaube oder die Frömmigkeit als Bewertungsgrundlage dienen können. Leistungsbewertung und -rückmeldung beziehen sich auf den Erreichungsgrad der im Kernlehrplan ausgewiesenen Kompetenzen.
Leistungsbewertung findet in einem kontinuierlichen Prozess statt und bezieht sich auf alle von den Schülerinnen und Schülern im unterrichtlichen Zusammenhang erbrachten Leistungen (Bereich: „Klausuren“ und „Sonstige Mitarbeit“). Diese beiden Bereiche werden am Ende des Schulhalbjahres einzeln zu einer Note zusammengefasst und gleichermaßen gewichtet.
Die Grundsätze der Leistungsbewertung werden den Schülerinnen und Schülern immer zu Beginn des Schuljahres, bei lehrerwechsel auch zu Beginn des Schulhalbjahres mitgeteilt.
Der Bereich „Sonstige Mitarbeit“
umfasst: Beiträge zum Unterrichtsgespräch, Hausaufgaben, Referate, Protokolle, Projekte, weitere Präsentationsleistungen.
Anforderungen und Kriterien zur Beurteilung der Beiträge zum Unterrichtsgespräch (in Auswahl):
• Gesprächsbeiträge strukturiert und Präzise, unter Verwendung der Fachsprache zu formulieren.
• den eigenen Standpunkt zu begründen, zur Kritik zu stellen und ggf. zu korrigieren
• methodisch angemessen und sachgerecht mit den Lerngegenständen umzugehen
Grundsätze der Leistungsbewertung von Klausuren
Zahl und Dauer der Klausuren
• Es werden zwei Klausuren pro Halbjahr geschrieben
• EF/I eine Klausur und EF/II: zwei Klausuren (Dauer: 90 Minuten)
• Q1: Q1/I: zwei Klausuren (Dauer: 90 Minuten)
Q1/II: zwei Klausuren (Dauer: 90 Minuten)
• Q2: Q2/I: zwei Klausuren (Dauer: 135 Minuten)
Q2/II: zwei Klausuren (Dauer: 180 Minuten + 30 Minuten Auswahlzeit)