Doppeltes Sprachenlernen ab Jg. 7 (WP I)
Um sprachlich begabte Schüler:innen besonders zu fördern, bietet das Gymnasium Zum Altenforst in Troisdorf abweichend von der regulären Sprachenabfolge ab Klasse 7 die Möglichkeit, die Sprachen Französisch und Latein parallel im doppelten Sprachenlernen zu erlernen.
Die Eltern stellen mit den WPI-Wahlen über das entsprechende Ankreuzen des doppelten Sprachenlernens den Antrag bei der Stufenleitung. Eine Beratung durch die Klassenleitung sowie mind. einen Ansprechpartner der Begabungsförderung findet währenddessen statt. In der letzten Erprobungsstufenkonferenz der Jgst. 6 wird über diesen Antrag abgestimmt.
Die Schüler:innen nehmen dann abwechselnd an den Unterrichtsstunden für Französisch und Latein teil. Dies geschieht in einem zweiwöchentlichen Rhythmus, da pro Woche 3 h WP I unterrichtet werden:
Woche 1: 2 h Französisch und 1 h Latein (3 h insgesamt)
Woche 2: 1 h Französisch und 2 h Latein (3 h insgesamt)
Den Stoff der Unterrichtsstunden, an denen sie dadurch nicht teilnehmen können, arbeiten sie selbstständig oder in Lernpartnerschaften nach. Der Lernende wird regelmäßig durch die Ansprechpartner der Begabungsförderung betreut und beraten.
Sollte der Lernende in einem der Fächer ein Defizit erhalten oder das Doppelten Sprachenlernen abbrechen wollen, so wird das Fach mit den höheren Leistungen als das versetzungsrelevante Leitfach festgelegt. Anerkennung im Rahmen der APO SI: Die parallel erlernte Sprache wird als zusätzliche Unterrichtsveranstaltung mit einer Abschlussnote auf den Halbjahreszeugnissen ausgewiesen. Demnach werden die Klassenarbeiten in beiden Sprachen mitgeschrieben (der Prüfling erklärt sich bereit ggf. drei Arbeiten in einer Woche zu schreiben, falls dies nicht vermeidbar ist).
Wenn in der Sekundarstufe I alle erforderlichen Leistungsnachweise erbracht und die Leistungen auf den Zeugnissen vermerkt worden sind, kann die parallel zum Leitfach erlernte Sprache in der Sekundarstufe II als fortgeführte Fremdsprache belegt werden.
Wird Latein bis zum Ende der Jgst. 10 / Jgst. 11 (EF) belegt und mindestens mit der Note “ausreichend” abgeschlossen, erwerben die Schüler:innen zusätzlich zu den Französischkenntnissen das "kleine" / "große" Latinum.
Sollte Französisch nicht in der Sekundarstufe II fortgeführt werden, wird die am Ende der Sekundarstufe I erworbene Kompetenzstufe gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Fremdsprachen (GER) auf jedem Schulabgangszeugnis ausgewiesen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit das international anerkannte DELF-Zertifikat in der entsprechenden AG zu erwerben.