Umsetzung der bundesweiten Notbremse am Altenforst

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Vorgaben des Landes zum Schulbetrieb haben sich mit der Schulmail vom 22.4. zur Umsetzung der bundesweiten Notbremse für das Land geändert.  Wesentlich ist für uns die Ausnahme vom Gebot der konstanten Lerngruppen für den Wahlpflichtbereich I (Französisch / Latein) und II (Informatik, Bio/Chemie, Physik/Technik, Spanisch ab 8). Hier können die Schüler/innen der Präsenzgruppe I bzw. II wieder kursweise unterrichtet werden.

Außerdem ist die Anzahl der zu schreibenden Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I (Klassen 5 - 9) per Erlass an die Schulen auf mindestens eine gesenkt worden. Diese Klassenarbeiten werden an den von uns gesetzten zentralen Terminen geschrieben (s. meine Email).

  • Klausuren EF
    • Hierzu hat sich das Ministerium folgendermaßen geäußert:

Mit dem Erlass vom 27. Februar 2021 hatte ich Sie darüber informiert, dass die zentrale Klausur am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe in diesem Jahr entfällt und die Mindestzahl der Klausuren in diesem Halbjahr auf eine reduziert wurde. Dies gilt vorbehaltlich der Entscheidung des Landtags über das 2. Bildungssicherungsgesetz, mit der in der kommenden Woche zu rechnen ist. 

  • Wahlpflichtunterricht (F/L bzw. S8, If, Bi/Ch, Pk/W)
    • Schüler/innen derselben Präsenzgruppe nehmen ab Mo, 26.04.2021 wieder am Kursunterricht teil.
    • Eine Durchmischung der Klassengruppen ist zu vermeiden, indem Schüler/innen im Kursunterricht nur neben Schüler(inne)n aus der eigenen Klasse sitzen dürfen.
    • Bitte vermeidet Durchmischung der Klassen auch auf dem Weg zum Kursraum.
    • Der Religionsunterricht findet weiterhin in den Präsenzgruppen des Klassenverbandes (d.h. konfessionsgemischt) statt. 
  • Präsenz-, Distanz- und Wechselunterricht (Notbremse)
    • Der Unterricht 5-EF findet bis zu einer regionalen (Rhein-Sieg-Kreis) Inzidenz von 165 im Wechselmodell statt.
    • Ab einer Inzidenz von mindestens 165 findet der Unterricht für 5 – EF auf Distanz statt. 
    • Die konkrete Feststellung trifft für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Die „Notbremse“ tritt dann am übernächsten Tag in Kraft. Auf der Seite des MAGS finden Sie die Kreise, für die die Notbremse gilt. 
    • Die Q1 und Q2 (Abiturprüfungen) sind hiervon ausgenommen.
  • Übrige Maßnahmen zum Schutz vor einer Infektion mit Covid 19
    • Die übrigen Regelungen (z.B. Test- und Maskenpflicht, Notbetreuung, Erklärung gefährdeter Schülerinnen und Schüler, Beurlaubung wegen Gefährdung Angehöriger, Schulpflicht / Entschuldigungen /Beurlaubungen, Regelungen zum LaD, etc.) bleiben unverändert.  

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,

die jetzigen Kursänderungen sollen nach Aussage des MSB auf einen „stabilen Schulbetrieb“ für einen längeren Zeitraum, vermutlich bis zu den Sommerferien, hinführen. Hierzu werden die rechtlichen Grundlagen angepasst und noch einige Anpassungen und Klarstellungen erfolgen müssen. 

Bleibt und bleiben Sie gesund und zuversichtlich.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Schulte, OStD
Schulleiter

Kommende Termine

20. Sep. 2024;

Ehemaligentreffen
20. Sep. 2024;

Schulfest
24. Sep. 2024;

Leko 13:30 - 16:00
26. Sep. 2024;

Schulpflegschaft
30. Sep. 2024;

Schülerrat
01. Okt. 2024;

LeKo (opt.)

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