Leistungsbewertung im Fach Italienisch
Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz, der APO-GOSt sowie den Richtlinien dargestellt.
Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen. Bewertet werden alle von den Schülerinnen und Schülern im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen. Bei der Beurteilung sind Klausuren und sonstige Leistungen im Unterricht mit dem gleichen Stellenwert zu berücksichtigen.
Zum Bewertungsbereich "Sonstige Mitarbeit" gehören: Leistungsentwicklung im Unterricht, individuelle Beiträge im Unterrichtsgespräch, Leistungen im Rahmen von Partner- bzw. Gruppenarbeit, schriftliche Übungen, Hausaufgaben, Protokolle, längerfristig gestellte komplexere Aufgaben, Referate, Mitarbeit in Projekten. Beurteilungskriterien sind der Grad der sprachlichen Richtigkeit, Klarheit und Angemessenheit des Ausdrucks, Umfang und Stringenz der Beiträge, Engagement und kontinuierliche Beteiligung, Regelmäßigkeit bei der Anfertigung von schriftlichen und mündlichen Aufgaben, Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit. Dabei hat die produktive mündliche Sprachverwendung der Fremdsprache Italienisch einen besonderen Stellenwert.
Pro Halbjahr werden zwei Klausuren geschrieben. Die Bewertung erfolgt nach den Bereichen "Inhalt" und "Sprache", deren Gewichtung vom Lernstand des Kurses abhängt. Im inhaltlichen Bereich sind der Umfang und die Genauigkeit der Kenntnisse, im Bereich Darstellung die Sprachrichtigkeit, die Textgestaltung und der Grad der Verständlichkeit der Aussagen zu berücksichtigen. In die Bewertung der sprachlichen Leistung werden die Reichhaltigkeit und Differenziertheit im Vokabular, die Komplexität und Variation des Satzbaus, die orthographische, lexikalische und grammatikalische Korrektheit sowie die sprachliche Klarheit und Strukturiertheit einbezogen. Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit werden auch daraufhin beurteilt, in welchem Maß sie die Kommunikation insgesamt beeinflussen. Nicht allein die Summe der Verstöße ist maßgebend, sondern auch die Art. In der Regel kommt der sprachlichen Leistung ein höheres Gewicht zu als der inhaltlichen Leistung. Mit zunehmendem Lernfortschritt in der Qualifikationsphase nimmt der Anteil der Aufgaben zur gezielten Überprüfung grammatikalischer Gebiete (z.B. Lückentexte) zugunsten von Textproduktion (analytische und kreative Aufgaben) ab, die geforderten Leistungen werden komplexer.
[BEISPIELKLAUSUR + BEWERTUNGSRASTER ITALIENISCH 11] bald als PDF-Dokument verfügbar.
[BEISPIELKLAUSUR ITALIENISCH ABITUR] bald als PDF-Dokument verfügbar.
Mit den in schriftlichen Prüfungen zu bearbeitenden Aufgaben werden verschiedene Anforderungsbereiche bzw. Leistungsniveaus abgedeckt, welche (I) die Wiedergabe von Sachverhalten, (II) das selbstständige Auswählen, Anordnen und Verarbeiten von Sachverhalten sowie (III) das planmäßige Verarbeiten komplexer Gegebenheiten mit dem Ziel, zu selbstständigen Lösungen, Gestaltungen, Begründungen oder Wertungen zu gelangen, umfassen.
Im ersten Jahr der Qualifikationsphase kann die erste Klausur des zweiten Halbjahres durch eine Facharbeit ersetzt werden.
Korrektur
Im Bereich der Sprachrichtigkeit werden folgende Verstöße unterschieden:
R (falsche Rechtschreibung)
W (falsche Wortwahl)
A (falscher Ausdruck)
Gen (falscher Genusgebrauch)
T (falscher Tempusgebrauch)
M (falscher Modusgebrauch)
Det (Verwendung des falschen Determinanten)
Pron (falscher Pronomengebrauch)
Präp (Verwendung der falschen Präposition)
Konj (Verwendung der falschen Konjunktion)
Bez (Beziehungsfehler)
C (Verstoß gegen die Konkordanz)
St (falsche Wort- oder Satzgliedstellung)
Sb (falscher Satzbau, Bruch der Satzkonstruktion)
F (morphologischer Fehler)
Z (falsche oder fehlende Zeichensetzung)
Klausurbeispiele:
A presto! – Bis bald!
Eure Italienisch-Fachschaft